Das tägliche Leben ist oft stressig genug. Gönnen Sie sich und Ihren Angehörigen daher ab und an eine Entlastung und schaffen dadurch mehr Lebensqualität für alle.
Ob im Alter, während einer Erkrankung oder einfach nur für die persönliche Auszeit oder die Entlastung zwischendurch – wir sind für Sie da, wenn Sie selber Hilfe brauchen oder auch Ihre pflegenden Angehörigen.
Wir erleichtern Ihnen den Alltag, begleiten Sie und kümmern uns um Ihre täglichen Belange. Natürlich immer in enger Absprache mit Ihnen!
Allein das Wort Versicherung löst bei Ihnen schon eine Gänsehaut aus? Oder Sie haben einfach keine Lust sich durch den Dschungel an Paragrafen zu wühlen? Dann fragen Sie uns! Wir zeigen Ihnen gerne, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie in Anspruch nehmen können.
Liegt ein Pflegegrad vor, können diese im Rahmen der verfügbaren Budgets direkt über die Pflegeversicherung (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen) abgerechnet werden.
Pflegegrad | Pflegesachleistung (§36) | Pflegesachleistung (§36) | Pflegesachleistung (§36) | Pflegehilfsmittel (§40) |
1 | 0 € | 0 € | 125 € | 40 € |
2 | 724 € | 316 € | 125 € | 40 € |
3 | 1363 € | 545 € | 125 € | 40 € |
4 | 1693 € | 728 € | 125 € | 40 € |
5 | 2095 € | 901 € | 125 € | 40 € |
Monatliche Leistungen der häuslichen Pflege
Pflegegrad | Verhinderungspflege (§39) | Kurzzeitpflege (§39 [2]) |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 1612 € | 806 € |
3 | 1612 € | 806 € |
4 | 1612 € | 806 € |
5 | 1612 € | 806 € |
Jährliche Leistungen der häuslichen Pflege
Ab Pflegegrad 2 werden auch die Kosten für eine Ersatzpflege übernommen, der sogenannten Verhinderungspflege.
Wichtig: Diese kann man auch stundenweise in Anspruch nehmen!
verantwortl. Pflegefachkraft für Alltagsbegleitung
Tel. : 05441 9295-223
Mobil Nummer : 0173 6495360
Schömastraße 10
49356 Diepholz